Die am 19. Mai 2010 beim Landgericht Lüneburg eingegangene sofortige Beschwerde des Klägers gegen den am 5. Mai 2010 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 336,77 € festgesetzt.
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