OLG Hamburg - Beschluss vom 07.01.2000
8 W 407/99
Normen:
BRAGO § 22 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2000, 210
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 305 O 383/98

Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2000 - Aktenzeichen 8 W 407/99

DRsp Nr. 2004/8638

Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Die Hebegebühr ist im Rahmen der Kostenerstattung nicht erstattungsfähig, wenn zwar die Zahlung einer Partei auf das Konto des Prozessbevollmächtigten der anderen Partei erfolgen soll, es hierfür aber keinen sachlichen Grund gibt.

Normenkette:

BRAGO § 22 ;

Gründe:

Die nach § 104 Abs. 3 ZPO zulässige Beschwerde erweist sich als unbegründet,