OLG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2000 - Aktenzeichen 8 W 407/99
DRsp Nr. 2004/8638
Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr
Die Hebegebühr ist im Rahmen der Kostenerstattung nicht erstattungsfähig, wenn zwar die Zahlung einer Partei auf das Konto des Prozessbevollmächtigten der anderen Partei erfolgen soll, es hierfür aber keinen sachlichen Grund gibt.