LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 103/90
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Verkehrsanwalts
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.1992 - Aktenzeichen 10 W 147/91
DRsp Nr. 2006/9683
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Verkehrsanwalts
»Gebühren eines Verkehrsanwaltes sind erstattungsfähig, wenn dieser in einem gegen die Gegenpartei geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Akteneinsicht genommen, die daraus gewonnenen Informationen an den Prozeßbevollmächtigten der Partei weitergeleitet hat und diese dann im Zivilverfahren verwendet worden sind.«