Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 3. August 2012 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.164,80 €
I.
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