Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 09.10.2018 gegen den am 21.09.2018 erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Eschweiler,
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
I.
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