ArbG Ludwigshafen, vom 13.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 992/01
Erstattungsfähige Kosten bei vorsorglicher Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2004 - Aktenzeichen 10 Ta 78/04
DRsp Nr. 2004/12591
Erstattungsfähige Kosten bei vorsorglicher Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht
1. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhält der Rechtsanwalt nur eine 13/20 Gebühr gemäß den §§ 62, 61 Abs. 1 Nr. 1, 31 Abs. 1 Nr. 1, 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO; hieran hat sich auch nach Inkrafttreten des § 61 a Abs. 1 Nr. 2BRAGO nichts geändert, da diese Vorschrift auf die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht keine Anwendung findet.2. Eine Einschränkung der Kostenerstattung für die Fälle, in denen ein Rechtsmittel nur vorsorglich eingelegt wird, ist weder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, noch lässt sich dies aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO entnehmen.