Die form- und fristgerecht eingelegte, nach §§ 11 Abs. 1 RpflG, 104 , 567Abs.
Der Kläger ist verpflichtet, den Beklagten die ihnen im Berufungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten, nachdem er seine Berufung zurückgenommen hat.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|