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2006
BGH
BGH - Beschluß vom 17.01.2006
VI ZB 46/05
Normen:
ZPO
§
104
§
788
;
Fundstellen:
BGHReport 2006, 672
FamRZ 2006, 480
InVo 2006, 253
JurBüro 2006, 436
MDR 2006, 886
NJW-RR 2006, 1001
Rpfleger 2006, 268
VersR 2006, 671
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart, vom 16.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
8 W 214/05
LG Heilbronn, vom 06.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
1 O 253/03
Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
BGH,
Beschluß
vom 17.01.2006
- Aktenzeichen VI ZB 46/05
DRsp Nr. 2006/6271
Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
»Zur Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Festsetzung von Kosten einer Abwehr der Zwangsvollstreckung.«
Normenkette:
ZPO
§
104
§
788
;
Gründe:
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