Die Revision gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 4. November 2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungsund Richtigstellungsansprüchen.
Die Beklagte ist Verlegerin und Herausgeberin der Print- und Onlineausgabe der "B. ". Der Kläger ist Unternehmer und war vormals in dem Unternehmen A. beschäftigt. Unmittelbar nach dem Ende dieser Tätigkeit arbeitete er für das Unternehmen M. B. AG und danach für die Firma G.. In den Print- und Onlineausgaben der "B. " vom 21. November 2012 veröffentlichte die Beklagte einen Artikel, der in Bezug auf den Kläger unter voller Namensnennung die folgenden Tatsachenbehauptungen enthielt:
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