Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels
VGH Bayern, Beschluß vom 26.07.1999 - Aktenzeichen 1 C 99.1356
DRsp Nr. 2004/6477
Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels
Mehrkosten, die aus einem Anwaltswechsel des Beklagten nach Verweisung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Baulandsicherungsvertrages nach dem Einheimischenmodell vom Landgericht an das Verwaltungsgericht resultieren, sind nicht erstattungsfähig.