VGH Bayern - Beschluß vom 26.07.1999
1 C 99.1356
Normen:
BRAGO § 14 ; RVG § 20 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
AnwBl 2000, 323

Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels

VGH Bayern, Beschluß vom 26.07.1999 - Aktenzeichen 1 C 99.1356

DRsp Nr. 2004/6477

Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels

Mehrkosten, die aus einem Anwaltswechsel des Beklagten nach Verweisung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Baulandsicherungsvertrages nach dem Einheimischenmodell vom Landgericht an das Verwaltungsgericht resultieren, sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

BRAGO § 14 ; RVG § 20 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
AnwBl 2000, 323