OVG Niedersachsen - Urteil vom 18.01.2011
10 LC 31/09
Normen:
NLO § 4 Abs. 5; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; VwGO § 161 Abs. 2; NVwVfG § 1 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 2; LFGB § 10 Abs. 1; LFGB § 10 Abs. 2; LFGB § 39 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 4; NGO § 5 Abs. 5;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 27.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 1495/08

Erstattung von Kosten einer durch den Landkreis i.R.d. Fachaufsicht ausgeführten Weisung durch das Land im Falle der Aufhebung der Maßnahme durch die Fachaufsichtsbehörde; Maßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2011 - Aktenzeichen 10 LC 31/09

DRsp Nr. 2011/3064

Erstattung von Kosten einer durch den Landkreis i.R.d. Fachaufsicht ausgeführten Weisung durch das Land im Falle der Aufhebung der Maßnahme durch die Fachaufsichtsbehörde; Maßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

Ein Aufheben aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Sinne des § 4 Abs. 5 NLO kommt nicht in Betracht, wenn die betreffende Maßnahme von der der Weisung unterliegenden Behörde - ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde - selbst aufgehoben wird. Ebenso verhält es sich, wenn die der Weisung unterliegende Behörde - ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde - (irrtümlich) die Erledigung der Maßnahme angenommen hat.

Normenkette:

NLO § 4 Abs. 5; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; VwGO § 161 Abs. 2; NVwVfG § 1 Abs. 1; VwVfG § 43 Abs. 2; LFGB § 10 Abs. 1; LFGB § 10 Abs. 2; LFGB § 39 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 4; NGO § 5 Abs. 5;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung von Kosten, die ihm aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung entstanden sind.