Auf die Beschwerde des Verteidigers gegen die Beschlüsse der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin vom 29. Januar 2014 und 26. Februar 2014 wird die Pflichtverteidigervergütung auf 2.606,44 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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