OLG Brandenburg - Beschluss vom 31.03.2014
1 Ws 31/14
Normen:
VV RVG Nr. 7003; VV RVG Nr. 7005;
Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 263
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 26.02.2014
LG Neuruppin, vom 29.01.2014

Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2014 - Aktenzeichen 1 Ws 31/14

DRsp Nr. 2014/8569

Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

Ohne konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche Prozessführung ist es als verhältnismäßig anzusehen, dass ein Pflichtverteidiger einen inhaftierten Mandanten acht Mal während einer achtmonatigen Haftzeit aufsucht, so dass die notwendigen Auslagen hierfür selbst dann zu erstatten sind, wenn der Anwalt zugleich auch noch andere inhaftierte Mandanten besucht.

Auf die Beschwerde des Verteidigers gegen die Beschlüsse der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin vom 29. Januar 2014 und 26. Februar 2014 wird die Pflichtverteidigervergütung auf 2.606,44 Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

VV RVG Nr. 7003; VV RVG Nr. 7005;

Gründe:

I.