Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Verteidiger Rechtsanwalt S sind über die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bochum - Rechtspflegerin - vom 24. November 2014 zu erstattenden Gebühren und Auslagen hinaus weitere Auslagen für die Anschaffung von zwei Festplatten in Höhe von 257,00 € (215,97 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer) zu erstatten.
Dem Verteidiger Rechtsanwalt S wird aufgegeben, die beiden Festplatten dem Gericht nach Beendigung des Mandats auszuhändigen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 257,00 € festgesetzt.
I.
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