I. Die Antragsgegnerin reichte beim Landgericht nach einer Abmahnung durch die Antragstellerin wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes eine Schutzschrift ein, die den Antrag enthielt, einen etwaigen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. Den zwei Tage später beim Landgericht eingegangenen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nahm die Antragstellerin noch vor dem vom Landgericht anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung zurück.
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