Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens.
Die Kläger standen im laufenden Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
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