OLG Düsseldorf - Urteil vom 01.02.2002
16 U 1/01
Normen:
BGB § 670 § 677 § 683 S. 1 § 826 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 566

Erstattung außergerichtlich aufgewandter Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Ansprüchen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2002 - Aktenzeichen 16 U 1/01

DRsp Nr. 2005/7267

Erstattung außergerichtlich aufgewandter Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von Ansprüchen

Ein Versicherer handelt leichtfertig und gewissenlos im Sinne eines Verstoßes gegen die guten Sitten i.S. von § 826 BGB, wenn er rechtsgrundlos einen Dritten in Rückgriff für aufgrund eines Versicherungsfalls regulierte Schäden in Anspruch nimmt, obwohl die Voraussetzungen ersichtlich nicht vorliegen. In diesem Fall steht dem Dritten ein Anspruch auf Erstattung zur Abwehr der Ansprüche aufgewandte Rechtsanwaltskosten zu.

Normenkette:

BGB § 670 § 677 § 683 S. 1 § 826 ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 566