AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 76 II 360/00
Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren
KG, Beschluss vom 21.08.2002 - Aktenzeichen 24 W 366/01
DRsp Nr. 2005/7058
Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren
»1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGH v. 20.9.2000 - V ZB 58/99, BGHZ 148, 158 = MDR 2000, 1367 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.«