OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.03.2002
3 WF 256/01
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2 § 33 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1502

Erörterungsgebühr bei angekündigtem Teilanerkenntnis

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 3 WF 256/01

DRsp Nr. 2004/8789

Erörterungsgebühr bei angekündigtem Teilanerkenntnis

»Grundsätzlich kann eine volle Erörterungsgebühr auch dann entstanden sein, wenn im nachfolgenden Prozessverlauf wegen eines Teilanerkenntnisses nur noch teilweise streitig verhandelt wird. Dies gilt allerdings in der Regel nicht, wenn schon in der Klageerwiderung deutlich gemacht wurde, dass wegen eines Teiles der Klageforderung ein Anerkenntnis erklärt wird. Für Gegenstände, die bereits vor dem Erörterungstermin unstreitig sind, entsteht keine Erörterungsgebühr.«

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2 § 33 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1502