LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 26.05.1999 L 5 Ka 4807/98
Normen:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 01.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 3104/98
Ermittlung des Gegenstandswerts bei Klage auf Erweiterung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.05.1999 - Aktenzeichen L 5 Ka 4807/98
DRsp Nr. 2006/23751
Ermittlung des Gegenstandswerts bei Klage auf Erweiterung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes
Wenn der Krankenhausarzt eine Erweiterung seiner Ermächtigung begehrt, also Leistungen im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durchführen will, die er bislang nicht hat durchführen dürfen, so ist für die Festsetzung des Gegenstandswerts vom Auffangstreitwert auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 01.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 3104/98