BayObLG - Beschluß vom 12.02.1986
1 ObOWi 13/86
Normen:
GKG § 40 Abs. 1, § 48 ; StPO § 473 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 316 (Bär)

Ermäßigung der Gerichtsgebühr für des Beschwerdeverfahren bei teilweisem Erfolg

BayObLG, Beschluß vom 12.02.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 13/86

DRsp Nr. 1998/9506

Ermäßigung der Gerichtsgebühr für des Beschwerdeverfahren bei teilweisem Erfolg

Erzielt der Beschwerdeführer bei wiederholter Rechtsbeschwerdeeinlegung (nach Aufhebung und Zurückverweisung) bei einer Rechtsbeschwerde einen Teilerfolg, bleibt dagegen die andere (endgültig) erfolglos, ist eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr für das Rechtbeschwerdeverfahren (§§ 40 Abs. 1, 48 GKG) nicht geboten.

Normenkette:

GKG § 40 Abs. 1, § 48 ; StPO § 473 ;
Fundstellen
DAR 1987, 316 (Bär)