Ermäßigung der Gerichtsgebühr für des Beschwerdeverfahren bei teilweisem Erfolg
BayObLG, Beschluß vom 12.02.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 13/86
DRsp Nr. 1998/9506
Ermäßigung der Gerichtsgebühr für des Beschwerdeverfahren bei teilweisem Erfolg
Erzielt der Beschwerdeführer bei wiederholter Rechtsbeschwerdeeinlegung (nach Aufhebung und Zurückverweisung) bei einer Rechtsbeschwerde einen Teilerfolg, bleibt dagegen die andere (endgültig) erfolglos, ist eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr für das Rechtbeschwerdeverfahren (§§ 40 Abs. 1, 48GKG) nicht geboten.