Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei Anerkenntnisurteil
OLG Bremen, Beschluss vom 29.01.2001 - Aktenzeichen 2 W 4/01
DRsp Nr. 2004/8740
Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei Anerkenntnisurteil
»Die Ermäßigung der Gerichtsgebühr gemäß Nr. 1202 Buchstabe b) des Kostenverzeichnisses (GKG Anlage 1) tritt auch dann ein, wenn das Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast erklärt worden ist.«