Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem Prozessverhalten von Streitgenossen
KG, Beschluss vom 18.12.2001 - Aktenzeichen 1 W 445/01
DRsp Nr. 2002/5355
Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei unterschiedlichem Prozessverhalten von Streitgenossen
»1. Ergeht nur gegen einen Teil der mehreren Beklagten insgesamt Anerkenntnisurteil, während das Verfahren gegen die übrigen Beklagten außerhalb von Ermäßigungstatbeständen gemäß Kostenverzeichnis (KV) Nr. 1202 (Nr. 1211 neuer Gliederung) beendet wird, so entsteht gegenüber den entsprechend ihrem Anerkenntnis verurteilten Beklagten lediglich die nach KV Nr. 1202 ermäßigte gerichtliche Verfahrensgebühr.2. Soweit dies entgegen § 100 Abs. 3ZPO bei der gerichtlichen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt wird, können die Kosteninstanzen grundsätzlich eine sog. Auslegungskorrektur vornehmen (Ergänzung zu Senat JurBüro 1977, 256).«