Die Kostenschuldner -Beteiligte zu 2) und 3)- waren die alleinigen Gründungsgesellschafter der A ... mbH (im weiteren A) und in der Gründungsurkunde zu Geschäftsführern bestellt worden. Der Kostengläubiger -Beteiligter zu 1)- beurkundete am ...08.2000 zu seiner UR.-Nr. .../2000 einen Kaufvertrag samt Auflassung über den Erwerb von Wohnungseigentum durch die GmbH in Gründung, dem die Kostenschuldner als Gesellschafter zustimmten (Bl. 69 ff, 71 d. A.).
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