BGH - Beschluß vom 21.12.2006
IX ZR 204/05
Normen:
ZPO § 91a § 544 ;
Fundstellen:
BGHReport 2007, 414
MDR 2007, 733
NJW-RR 2007, 639
ZIP 2007, 696
Vorinstanzen:
OLG München, vom 12.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 3434/05
LG Landshut, vom 16.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 71 O 3304/04

Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten durch Erledigungserklärung des Klägers

BGH, Beschluß vom 21.12.2006 - Aktenzeichen IX ZR 204/05

DRsp Nr. 2007/4125

Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten durch Erledigungserklärung des Klägers

»Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers in der Zeitspanne zwischen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Gegner und deren Verbescheidung durch das Revisionsgericht ist zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet gewesen wäre; erst wenn diese Frage vom Revisionsgericht bejaht wird, ist in einem zweiten Schritt zu untersuchen, ob die Klageforderung bis zu dem erledigenden Ereignis bestanden hat, die Revision also zurückzuweisen gewesen wäre.«

Normenkette:

ZPO § 91a § 544 ;

Gründe: