Die Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg.
Das vom Kläger mit Schreiben vom 09. Oktober 2008 eingelegte Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde gegen Ihre Beschlüsse und die Höhe des Streitwertes vom 23.09.2008" wird vom Senat zunächst als Beschwerde gegen die im Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. September 2008 erfolgte Streitwertfestsetzung ausgelegt.
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