BGH - Beschluß vom 29.07.2008
XI ZR 546/07
Normen:
GKG § 66 ;
Vorinstanzen:
KG, vom 11.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 212/05
LG Berlin, vom 06.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 311/04

Erinnerung gegen den Kostenansatz der Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluß vom 29.07.2008 - Aktenzeichen XI ZR 546/07

DRsp Nr. 2008/16167

Erinnerung gegen den Kostenansatz der Nichtzulassungsbeschwerde

Eine Kostenerinnerung kann gem. § 66 GKG nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden. Der Einwand einer Prozesspartei, sie habe den Rechtsanwälten, die eine Nichtzulassungsbeschwerde für sie eingelegt hätten, keinen Auftrag und keine Vollmacht dazu erteilt, ist nicht berücksichtigungsfähig.

Normenkette:

GKG § 66 ;

Gründe: