Das zulässige Rechtsmittel hat Erfolg:
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt bei einem von Streitgenossen verfolgten Unterlassungsbegehren dann nur ein einheitlicher Gegenstand vor, wenn es sich aus der gesamthänderischen Verbundenheit der - notwendigen - Streitgenossen herleitet (Senat, Beschl. v. 21.9.1999 - 1 W 5546 u. 5547/98 -; Beschl. v. 22.5.2001 - 1 W 304/01 -; vgl. OLG Hamburg OLGR 2000, 129 u. JurBüro 2000, 582). Ein solcher Fall ist hier zweifellos gegeben, da die Antragsteller als Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft ein Leistungsschutzrecht (§§
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|