LG Limburg, vom 20.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 330/03
Erhöhung des Streitwerts bei unbedingter Aufrechnung
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.11.2003 - Aktenzeichen 2 W 72/03
DRsp Nr. 2005/3832
Erhöhung des Streitwerts bei unbedingter Aufrechnung
Die Erhöhung des Streitwerts um einen zur Aufrechnung gestellten, die Klageforderung übersteigenden Betrag kommt nicht in Betracht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung nicht in materieller Rechtskraft erwachsen ist.