Die beklagten Rechtsanwälte vertraten die Kläger und die weiteren Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Beweissicherungsverfahren und in einem Rechtsstreit, den diese, vertreten durch den Verwalter, gegen ihren Architekten führten.
Die Beklagten berechneten und erhielten hierfür u.a. wegen der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöhte Gebühren, deren Ausgleichung im Kostenfestsetzungsverfahren das Landgericht und das zuständige Oberlandesgericht Köln versagten.
Im vorliegenden Rechtsstreit begehren die Kläger von den Beklagten die Rückzahlung des rechnerisch unstreitigen Erhöhungsbetrages von 3.266,10 DM nebst Zinsen an die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben.
Dagegen richtet sich die Sprungrevision der Beklagten, die gegen die im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Kläger Versäumnisurteil beantragen.
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