I. Die Klägerin, eine große deutsche Transportversicherung mit Sitz in I, nahm die Beklagte vor dem Landgericht Köln wegen eines Transportschadens in Anspruch. Hierzu mandatierte sie in Hamburg residierende Rechtsanwälte. Die Klage war in zwei Instanzen erfolgreich.
Zur Festsetzung angemeldet hat die Klägerin u. a. Reisekosten, Taxikosten und Abwesenheitsgeld für die Wahrnehmung des Termins in Köln durch ihre Hamburger Rechtsanwälte, insgesamt 659,16 Euro.
Hiergegen wendet sich die Beklagte mit dem Hinweis, die Klägerin habe eine eigene Rechtsabteilung und sei deshalb gehalten gewesen, sich am Gerichtsort residierender Rechtsanwälte zu bedienen.
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