I. Das Amtsgericht - Schöffengericht - Würzburg hat den Angeklagten am 02.06.2005 zur Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Gegen dieses Urteil haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren zeigte Rechtsanwalt S. mit Schriftsatz vom 01.09.2005 dem Landgericht die Wahlverteidigung des Angeklagten an. Der Vorsitzende der Strafkammer hat ihn dem Angeklagten am 19.09.2005 als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Berufungshauptverhandlung vom 01.12.2005, an der Rechtsanwalt S. als Verteidiger des Angeklagten teilgenommen hat, ist zum Zwecke der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens ausgesetzt worden. Die dem Verteidiger aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für diese Hauptverhandlung wurde am 27.01.2006 festgesetzt.
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