Erfallen der Vergleichsgebühr im Ehescheidungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts
OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.1997 - Aktenzeichen 20 WF 287/97
DRsp Nr. 2005/14756
Erfallen der Vergleichsgebühr im Ehescheidungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts
»1. Dem Rechtsanwalt steht für die Mitwirkung an einer gerichtlich protokollierten Scheidungsfolgenvereinbarung eine 15/10-Gebühr auch dann zu, wenn das Familiengericht für den Abschluß der Vereinbarung deklaratorisch Prozeßkostenhilfe bewilligt hatte.2. Reisekosten kann der beim übergeordneten Landgericht zugelassene Rechtsanwalt im Rahmen der Prozeßkostenhilfe für Tätigkeiten beim nicht am Sitz des Landgerichts befindlichen Familiengericht nicht geltend machen.«