Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mainz vom 4. Januar 2016 aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an Landgericht Mainz zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.611,93 EUR festgesetzt.
Die zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache einen vorläufigen Erfolg. Der den Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten vom 9. Oktober 2015 zurückweisende Beschluss des Landgerichts vom 4. Januar 2016 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung unter inhaltlicher Prüfung des Kostenfestsetzungsantrags an das Landgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|