Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Februar 2014 -
Beschwerdewert: 964,60 Euro.
I.
Die Klägerin hat am 26. Juli 2013 gegen die Beklagte bei dem Amtsgericht S. einen Vollstreckungsbescheid wegen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs erwirkt.
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