Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 02.08.2012 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. In dem nach Abtrennung und Aussetzung gemäß §
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