I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Wert der Beschwerde beträgt 1.713,60 Euro.
I. Der in vollem Umfang erstattungspflichtige Kläger wendet sich gegen den Ansatz einer Terminsgebühr aufgrund einer außergerichtlichen telefonischen Besprechung zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien im Berufungsverfahren.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|