Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 25.04.2016 geändert: Die von dem Antragsteller an die Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten werden auf
1.826,65 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit 01.04.2016 festgesetzt.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Beschwerdewert wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.
I.
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