Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 02.12.2008 wird der Abhilfebeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 14.11.2008 - 16 O 316/07 - aufgehoben.
Die Beschwerde der Beklagten zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 09.09.2008 - 16 O 316/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass aufgrund des Beschlusses der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.07.2008 - 16 O 316/07 - von der Klägerin 807,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22.07.2008 an die Beklagte zu 1) zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte zu 1).
Gegenstandswert für die Beschwerde: 727,20 €
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|