Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 8. September 2009 -
Beschwerdewert: bis 600 EUR.
I. Mit der am 3. Dezember 2008 eingegangenen Klage nahm der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten mit Wirkung zum 1. November 2002 abgeschlossenen Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (Versicherungsschein-Nr. ~3) (Bl. 4 ff d.A.) in Anspruch. Den Streitwert bezifferte der Kläger auf 5.260,50 EUR.
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