1. Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beklagten im Übrigen wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22.06.2016, Az.
Die von der Beklagten an die Klägerin nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 22.06.2016 zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf
5.555,25 Euro
nebst Zinsen in Höhe von von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 04.07.2016.
Der weitergehende Antrag auf Kostenerstattung wird zurückgewiesen..
2. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 % nach einem Streitwert von 3.567,60 Euro.
3. Von der Erhebung einer Gerichtsgebühr wird abgesehen.
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