Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 17. November 2011 (
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2007 (1 U 16/07) sind von den Klägern 4.764,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31. Dezember 2010 an die Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu je ¼.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.975,40 € festgesetzt.
I.
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