I. Die Kläger sind Miteigentümer einer Eigentumswohnanlage, die von der Beklagten als Bauträgerin errichtet worden ist. Vertreten durch den Verwalter haben sie im Jahr 2002 die Beklagte wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf Zahlung von 26.612,51 EUR in Anspruch genommen. Nachdem ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts vom Berufungsgericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war, hat das Landgericht die Beklagte mit rechtskräftigem Urteil vom 22. Dezember 2005 zur Zahlung von 3.877,14 EUR nebst Zinsen verurteilt. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 85 %, die Beklagte 15 % zu tragen.
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