LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 58/03
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von Fotokopierkosten
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2004 - Aktenzeichen I-10 W 42/04
DRsp Nr. 2005/7175
Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von Fotokopierkosten
1. Die Erhöhungsgebühr nach § 6BRAGO fällt nicht an, wenn eine Prozesspartei von einem gesetzlichen Vertreter vertreten wird, der persönlich am Verfahren nicht beteiligt ist.2. Fotokopierkosten für die Unterrichtung des Haftpflichtversicherers einer Partei sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn die Haftpflichtversicherung den Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt hat.