Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Aachen vom 3. September 2015 -
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Aachen vom 15. Juni 2015 sind von dem Beklagten an die Klägerin 1.726,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23. Juni 2015 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 405,00 €
I.
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