LG Hamburg, vom 02.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 321 O 306/02
Erfallen der Beweisgebühr bei Parteianhörung
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 8 W 30/05
DRsp Nr. 2006/10143
Erfallen der Beweisgebühr bei Parteianhörung
»Eine Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 BRAGO a.F. entsteht auch für eine Parteianhörung, wenn diese dem Zweck dient, eine streitige und entscheidungserhebliche Tatsache zu klären und das Gericht die Erklärungen der Partei als Beweis würdigt und verwertet.«