Entstehung des Gebührenanspruch eines Steuerberaters
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002 - Aktenzeichen 23 U 193/01
DRsp Nr. 2002/10211
Entstehung des Gebührenanspruch eines Steuerberaters
Der Gebührenanspruch eines Steuerberaters entsteht nicht erst dann, wenn er seine Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber vorlegt. Der Gebührenanspruch eines rechtlichen oder steuerlichen Beraters entsteht schon dann, wenn in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist; bereits mit der ersten Tätigkeit, die die Voraussetzungen ihres Entstehungstatbestandes erfüllt, ist die Gebühr in voller Höhe verdient. Daran ändert es nichts, wenn der Auftrag vor Erledigung der Angelegenheit durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet wird.