Tenor:
Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Berlin wird der Beschluß des Landgerichts Berlin vom 25. April 2005 aufgehoben.
Die Vergütung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt …, Berlin, wird auf 609,00 EUR festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
I.
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