Die Beklagte wird unter Abänderung des am 28.04.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Lübeck, Aktenzeichen
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Rechtsmittelinstanz wird auf € 5.152,30 festgesetzt.
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