Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die Bezug genommen wird, für seine Tätigkeit im vorliegenden Verfahren sowohl wegen der besonderen Schwierigkeit als auch wegen des besonderen Umfangs eine Pauschgebühr, die er mit 2.600,- EUR beziffert hat.
Zu diesem Antrag hat der Vertreter der Staatskasse unter dem 6. September 2006 dem Grunde nach befürwortend Stellung genommen.
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