Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die dem Verteidiger zu erstattenden Kosten werden auf 257,04 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
I. Der Beschwerdeführer beantragt als Pflichtverteidiger die Festsetzung einer Terminsgebühr für einen in einem Parallelverfahren anberaumten Termin.
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